WdH, S. 270f. hat geschrieben:Je 300 AP heben die Steigerungsbeschränkung bei einer der Eigenschaften auf, je 500 AP die Verteuerung der Steigerungskosten bei den körperlichen und Kampftalenten.
Offensiver Einsatz: Ein tKaP erlaubt es, mit einer gewöhnlichen Waffe für einen Schlag geweihte TP (wie mit einer einfach geweihten Waffe, WdZ 54) anzurichten. Der tKaP ist auch dann verbraucht, wenn die Attacke misslingt
oder pariert wird.
Defensiver Einsatz: Mit einem tKaP kann ein minderer Dämon der Blakharaz-Domäne eine KR lang auf Distanz gehalten werden, so dass er den Helden in dieser Zeit nicht attackieren oder verzaubern kann. Ob gehörnte Dämonen sich von der Kraft des Lichts beeindrucken lassen, ist Meisterentscheid.
Schutz vor Madas Frevel: tKaP können eingesetzt werden, um den Widerstand gegen einen einzelnen Zauber zu erhöhen (+1 MR je tKaP) oder eine gescheiterte Probe, mit der sich der Held gegen einen magischen Effekt wehren sollte, zu wiederholen (+1 Erleichterung je tKaP).
Das innere Licht: Ein Held, der sich auf das Licht in seinem Herzen einstimmt, kann einen tKaP ausgeben, um Kraft und Ruhe zu finden. Eine gescheiterte Probe gegen eine schlechte Eigenschaft darf mit einem Bonus von 3 Punkten wiederholt werden.
Der bewusste Einsatz von tKaP erfordert immer zumindest eine Freie Aktion und eine gelungene IN-Probe, die nach den Umständen (Ablenkungen etc.) erschwert sein kann. Wenn sich der Held Zeit für ein ausführliches Gebet nimmt (12 Aktionen), ist die IN-Probe um 2 Punkte erleichtert.
Grundsätzlich gelten die oben genannten Regeln auch für Geweihte. Ein Praiosgeweihter kann die tKaP allerdings,
sobald er sich ihrer bewusst wird, auch wie gewöhnliche KaP für Liturgien nutzen. tKaP werden auch von Geweihten nicht regeneriert – wenn sie ausgegeben werden, sind sie verbraucht.
Helden, die die Weihe eines anderen Zwölfgottes oder zugehörigen Halbgottes empfangen haben, können nach Ihrem Ermessen ebenfalls von Praios mit tKaP ausgestattet werden – schließlich sind die Zwölfgötter Verbündete und Teil der göttlichen Ordnung.
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